Bundesratsbeschluss zur Förderung der Verkehrssicherheit. Ab 1. April 2010 dürfen nur noch Kindersitze mit ECE-Prüfzeichen 44/03 oder /04 verwendet werden. Ausserdem müssen Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergrösse (was zuerst eintrifft) zwingend in einem Kindersitz mitfahren. Bislang lag die Altersgrenze für die Kindersitzpflicht bei sieben. Unsere Auto-Kindersitze sind nach der aktuellen Prüfnorm ECE R 44/04 getestet und zugelassen. Erkennbar an den ersten beiden Zahlen der Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen Zulassungsetikett (ECE-Label).
Bis anhin galt nur eine Empfehlung des TCS und bfu.






