Ketten sind kein Ersatz von Winterreifen. Obwohl es in der Schweiz kein Winterreifen-Obligatorium gibt, ist es dringend empfohlen, diese zwischen Ende Oktober und Mitte April zu montieren. Eine gesetzliche Pflicht, im Winter oder in den Bergen Schneeketten mitzuführen besteht nicht, ausser wenn auf einer Strecke explizit die Winterausrüstung verlangt wird.


Auch Autos mit 4x4-Antrieb brauchen unter Umständen Schneeketten. Ein Schneeketten-Obligatorium gilt auch für 4x4-Fahrzeuge, sofern diese explizit nicht davon ausgenommen sind (Zusatz auf dem Verkehrsschild). Die Möglichkeiten eines Allradfahrzeugs werden im Winter oft überschätzt: Diese Autos fahren zwar problemlos den Berg auf. Beim Bremsen oder beim Bergabfahren kommt der schwere Allradler dagegen schnell ins Rutschen.
- Die Ketten werden grundsätzlich auf den Rädern der Antriebsachse montiert.
Ausführliche Angaben dazu sind in der Betriebsanleitung Ihres Wagens zu lesen. - Wer sein Auto mit breiten Felgen und Reifen ausrüstet, sollte die Schneekettentauglichkeit prüfen.
- Schneeketten, die aus der Not heraus bei einem Wintereinbruch gekauft werden müssen, sind in der Regel teuer, und die Gefahr ist gross, dass sie nicht richtig auf Ihre Räder passen und Ihren Wagen beschädigen.
- Beim Befahren schneefreier Strecken müssen die Ketten abgenommen werden.
- Mit Schneeketten dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren.
- Kaufen Sie nur Schneeketten, die sowohl auf die Dimension ihrer Reifen als auch auf den Fahrzeugtyp abgestimmt sind. Bei falsch sitzenden oder unpassenden Ketten drohen happige Fahrzeugschäden.

