Aufs Reifenprofil achten

Die gesetzlich festgelegte Mindesttiefe des Reifenprofils beträgt 1,6 mm. Am Reifen selber sind Abnützungsanzeiger (TWI) angebracht, die die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe anzeigen.

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Die Reifen sollten schon vor dem Erreichen der Mindesttiefe ersetzt werden: Sommerreifen spätestens bei
2 mm Restprofiltiefe, Breitreifen ab
3 mm und Winterreifen ab 4 mm Rest-
profiltiefe.

Dieses Mindestmass muss über die Hauptlängsrillen – an drei Stellen gemessen – eingehalten werden. Je mehr sich ein Reifen dieser Mindestprofiltiefe nähert um so höher ist der Bremsweg und bei Nässe steigt zusätzlich die Aquaplaning-Gefahr.

Kontaktoberfläche der Reifen bei nasser Fahrbahn bei Profiltiefe:

8.0 mm        I        3.0 mm      I       1.6 mm

Im Stand

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Mit 70 km/h

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Mit 100 km/h

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