Felgen – Sicherheit und Vorschriften

Die Räder sind sicherheitsrelevante Bauteile eines Wagens. Spezialfelgen brauchen darum eine Betriebserlaubnis oder ein offizielles Gutachten. Wer seine Felgen beim AMAG Partner kauft, hat die Gewissheit, dass er das passende Produkt erhält und in allen Bereichen gut beraten wird.

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Typengeprüfte Originalfelgen oder Varianten können ohne spezielle Zulassung verwendet werden. Auf der Typengenehmigung sind teils nur die Dimensionen ohne Material-angabe und Marke aufgeführt. Felgen mit den entsprechenden Dimensionen gelten in diesem Fall für dieses Fahrzeug als genehmigt.

Bei Verwendung von bereits geprüften Spezialfelgen (Prüfbericht der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA/VSA) erhält der Kunde beim Kauf die entspre-chenden Prüfungsunterlagen. Er muss sie mit den Angaben zu seinem Fahrzeug ergänzen und einreichen. Darauf erteilt das zuständige Strassenverkehrsamt die Bewilligung. Eine Einzelprüfung ist nicht erforderlich. Der ASA/VSA-Prüfbericht mit der Bewilligung muss allerdings mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.

Felgen, die weder zum Fahrzeugtyp genehmigt wurden noch ASA/VSA-geprüft sind, müssen beim Strassenverkehrsamt einzeln mit einem Zertifikat vorgeführt werden. Bei der Anmeldung braucht das Amt die Eignungserklärung des Felgen- bzw. des Fahrzeugherstellers. Nach der Prüfung erhält der Automobilist eine Bescheinigung, teils werden die Felgen auch im Fahrzeugausweis vermerkt.

Der AMAG Markenfachmann wird in der Regel bereits geprüfte Leichtmetallfelgen empfehlen und besonders darauf achten, dass die Verschraubung mit Original-teilen erfolgt. Für AMAG Zubehörfelgen werden die original Radschrauben und die original Felgenbohrung verwendet. Somit entfallen zusätzliche Zubehörschrauben und Zentrierringe, die zu Fehlern bei der Montage führen können.

 
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